ROVON gewährt für bestimmte Produkte eine freiwillige Garantie über 5 Jahre unter den nachfolgenden Voraussetzungen. Diese Garantie ergänzt bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte, schränkt diese jedoch in keiner Weise ein.
1. Gegenstand der Garantie
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Produkte der Marke ROVON, ausgenommen sind elektronische oder digitale Komponenten wie z. B. Sensoren.
Die Gültigkeit der Garantie beginnt ab dem Produktionsdatum. Das jeweilige Produktionsdatum ist auf einem Etikett an der Unterseite des Artikels zu finden.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantie beschränkt sich auf Produkte, die innerhalb Deutschlands genutzt werden.
2. Anspruchsberechtigte Person
Ein Anspruch aus dieser Garantie steht ausschließlich dem Eigentümer des Produktes zu, für das die Garantie gilt. Dritte sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Garantie geltend zu machen.
3. Garantielaufzeit
Die Garantie umfasst zwei Zeiträume:
Vollgarantie: Drei Jahre ab dem auf dem Produktetikett vermerkten Herstellungsdatum.
Langzeitgarantie: Ab Beginn des vierten Jahres bis einschließlich 5 Jahre nach Produktion.
4. Was ist ein Garantiefall?
Ein Garantiefall liegt vor, wenn am Produkt innerhalb des Garantiezeitraums ein Defekt auftritt, der nicht unter die nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe fällt.
5. Ausschlussgründe
Die Garantie greift nicht, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Transport durch den Nutzer oder beauftragte Dritte
- Eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen
- Missachtung der Sicherheits-, Bedienungs- oder Installationshinweise
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Feuer, Blitzschlag, Überspannung)
- Normale Abnutzung oder altersbedingter Verschleiß
- Umwelteinflüsse (z. B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit)
- Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden oder durch ihn bereitgestellte Materialien
6. Leistungen im Garantiefall
ROVON kann nach eigenem Ermessen einen der folgenden Schritte unternehmen:
- Reparatur des defekten Produkts (vor Ort, beim Händler oder beim Kunden)
- Ersatz durch ein Neuteil oder ein aufbereitetes Ersatzteil
- Ersetzte Bauteile gehen ins Eigentum von ROVON über.
Sollte sich im Rahmen der Überprüfung herausstellen, dass kein Garantiefall vorliegt und der Mangel für den Kunden erkennbar war, behält sich ROVON das Recht vor, eine Servicepauschale entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.
7. Ablauf der Garantiebearbeitung
Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, sind folgende Informationen erforderlich:
- Genaue Beschreibung des Problems
- Modellbezeichnung, Modellnummer, AB-Nummer
- Liefer- oder Rechnungsbeleg
Diese Daten finden sich in der Regel auf einem Aufkleber an der Unterseite des Produkts. Ohne diese Informationen kann eine Bearbeitung abgelehnt werden.
Optional, aber hilfreich: Senden Sie ein Foto oder kurzes Video, um die Fehleranalyse zu beschleunigen.
Die Angaben sind zu richten an:
ROVON – eine Marke der Völkle Bürostühle GmbH
Hohenholz 1
72290 Lossburg
Deutschland
Fax: +49 7446 182 200
E-Mail: support@rovon.de
Bitte senden Sie das Produkt in der Originalverpackung oder in einem gleichwertigen Transportschutz ein.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Völkle Bürostühle – auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten.